Sehr geehrte Damen und Herren,
der Hunde-Lobby e.V. hat sich 2005 als Interessenvertretung der Hamburger Hundehalter gegründet. Zu unserem größten Bedauern mussten wir jedoch feststellen, dass sich seit Inkrafttreten des Hamburger Hundegesetzes die Situation für Hund und Halter kontinuierlich verschlechtert hat.
Das Gesetz wurde geschaffen, um insbesondere den Gefahren zu begegnen, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sein können. Dies bedeutet, dass in der weit überwiegenden Anzahl der gehaltenen Hunde dieses Gesetz überflüssig ist.
Wie sich jeder Beißstatistik entnehmen lässt, sind angesichts der Gesamtheit der Hundepopulation Vorfälle, die mit Gefahren für Menschen verbunden sind, die absolute Ausnahme. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, warum den friedvollen Hunden weitestgehend die Bewegungsmöglichkeit genommen wird, die sowohl für das psychische wie auch das körperliche Wohlbefinden des Hundes und seines Halters unerlässlich ist. Einzig die Bezirke Hamburg- Wandsbek und -Harburg haben ihre Grünanlagen der Globalrichtlinie entsprechend großzügig für nach § 9 Hundegesetz leinenbefreite Hunde freigegeben. Der Bezirk Hamburg-Nord hat zumindest in seinen Stadtteilen in Stadtrandlage nachgezogen. In allen anderen Bezirken wurde die Schaffung von zusätzlichen Auslaufmöglichkeiten nach § 9 mehr als ungenügend umgesetzt.
Gänzlich unerträglich ist, dass sogar in freigegebenen Grünanlagen das Verbot des Betretens der Uferzonen gilt. An heißen Tagen ist es unerlässlich, dass sich ein Hund abkühlen kann. Es ist nicht zu verstehen, dass der Uferzonenschutz Vorrang vor dem Tierschutz genießt. Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert; der Uferzonenschutz nicht.
Da ein geprüftes Hund-/Haltergespann definitiv keine Gefahr für seine Umwelt darstellt, ist es nicht nachvollziehbar, in welchem Ausmaß die Hamburger Hundehalter unter Generalverdacht gestellt werden und mit welch beharrlicher Ignoranz dem Nachweis der Ungefährlichkeit begegnet wird. Dies insbesondere, da das Hamburger Hundegesetz bei buchstabengetreuer Befolgung die artgerechte Haltung eines Hundes unmöglich macht – es sei denn, der Hundehalter wohnt in den Bezirken Wandsbek, Harburg oder Nord. Ein Zustand, der für zunehmenden zivilen Ungehorsam in den Reihen unserer Mitglieder sorgt. Zudem ein Zustand, der unter keinem Gesichtspunkt gerechtfertigt ist.
Unsere Forderung lautet daher, dass der Senat von seinem Weisungsrecht gegenüber den Bezirken Gebrauch macht und sämtliche Hamburger Grünanlagen für geprüfte Hunde freizugeben sind.
Mit freundlichen Grüßen
Hunde-Lobby e.V.



